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   VGH Hessen, 19.05.2011 - 3 A 1107/11.Z   

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VGH Hessen, 19.05.2011 - 3 A 1107/11.Z (https://dejure.org/2011,43943)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.05.2011 - 3 A 1107/11.Z (https://dejure.org/2011,43943)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 3 A 1107/11.Z (https://dejure.org/2011,43943)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2011 - 3 A 1107/11
    Die Klägerin hat mit ihrem Zulassungsantrag gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zu Recht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht bei der Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens i..S.v. § 5 Abs. 2 AufenthG die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - m.w.N, juris) verkannt hat, indem es bei seiner Entscheidung die Interessen ihres am 4. Dezember 2009 geborenen - deutschen - Kindes nicht im gebotenen Umfang in den Blick genommen und gewürdigt hat.

    Ist es dem Kind nicht zumutbar, dem ausländischen Elternteil in dessen Heimatstaat zu folgen, gebietet es Art. 6 GG, diesem zur Pflege der Beziehung mit dem Kind den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen (BVerfG, Beschl. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -juris; Beschl. v. 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -InfAuslR 2009, 150).

    Soweit das Verwaltungsgericht sodann unter Bezugnahme auf den Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 - (InfAusIR 2008, 239) 3a11 07_1 lzbeschluss_201 1051 91 4081 6.docx und vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - (InfAusIR 2008, 347) die Auffassung vertritt, dass der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf von demjenigen, der die Einreise in das Bundesgebiet begehre, regelmäßig hinzunehmen und eine vorübergehende Trennung der Familienangehörigen, die sich in diesem Rahmen bewege, grundsätzlich zumutbar sei, hat es nicht beachtet, dass bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, maßgeblich auch auf die-Sicht des Kindes abzustellen ist, wobei gerade bei sehr kleinen Kindern - wie hier - auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2008, a.a.O).

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2011 - 3 A 1107/11
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne tragende Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden ist und sich ohne nähere Prüfung die Frage nicht beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - sowie Beschluss vom 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09 -, beide juris; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 16. Aufl., München 2009, § 124 Rdnr. 7).
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2011 - 3 A 1107/11
    Soweit das Verwaltungsgericht sodann unter Bezugnahme auf den Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 - (InfAusIR 2008, 239) 3a11 07_1 lzbeschluss_201 1051 91 4081 6.docx und vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - (InfAusIR 2008, 347) die Auffassung vertritt, dass der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf von demjenigen, der die Einreise in das Bundesgebiet begehre, regelmäßig hinzunehmen und eine vorübergehende Trennung der Familienangehörigen, die sich in diesem Rahmen bewege, grundsätzlich zumutbar sei, hat es nicht beachtet, dass bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, maßgeblich auch auf die-Sicht des Kindes abzustellen ist, wobei gerade bei sehr kleinen Kindern - wie hier - auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2008, a.a.O).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2011 - 3 A 1107/11
    Ausgehend davon, dass der persönliche Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78 u.a. - , BVerfGE 56, 363, 384), ist im Einzelfall zu würdigen, in welcher Form die Elternverantwortung ausgeübt wird und welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte.
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2011 - 3 A 1107/11
    Soweit das Verwaltungsgericht sodann unter Bezugnahme auf den Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 - (InfAusIR 2008, 239) 3a11 07_1 lzbeschluss_201 1051 91 4081 6.docx und vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - (InfAusIR 2008, 347) die Auffassung vertritt, dass der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf von demjenigen, der die Einreise in das Bundesgebiet begehre, regelmäßig hinzunehmen und eine vorübergehende Trennung der Familienangehörigen, die sich in diesem Rahmen bewege, grundsätzlich zumutbar sei, hat es nicht beachtet, dass bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, maßgeblich auch auf die-Sicht des Kindes abzustellen ist, wobei gerade bei sehr kleinen Kindern - wie hier - auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2008, a.a.O).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2011 - 3 A 1107/11
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - NVwZ 2006, S. 682 [683])." Das Verwaltungsgericht wendet die von ihm zutreffend zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf den vorliegenden Fall indes bereits deshalb nicht an, weil es in der Entscheidung keine Ausführungen dazu gemacht hat, welchen Trennungszeitraum es im konkreten Fall für zumutbar erachtet.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2011 - 3 A 1107/11
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne tragende Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden ist und sich ohne nähere Prüfung die Frage nicht beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - sowie Beschluss vom 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09 -, beide juris; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 16. Aufl., München 2009, § 124 Rdnr. 7).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2011 - 3 A 1107/11
    Ist es dem Kind nicht zumutbar, dem ausländischen Elternteil in dessen Heimatstaat zu folgen, gebietet es Art. 6 GG, diesem zur Pflege der Beziehung mit dem Kind den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen (BVerfG, Beschl. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -juris; Beschl. v. 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -InfAuslR 2009, 150).
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